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Folgeversorgung

... aber wann ?

Dieser Leitfaden ist anhand von Daten des Spitzenverbandes d. gesetzlichen Krankenkassen erstellt worden und dient nur zur Orientierung. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die Entscheidung einer Kostenübernahme liegt immer bei Ihrer Krankenkasse.

Quelle: https://www.gkv-spitzenverband.de/

Orth. Einlagen

Pro Kalender-Jahr werden 2 Paar Einlagen übernommen.

Dabei ist egal wie diese genannt werden (Stützende Einlage, Bettungseinlage, Weichpolsterbettungseinlage, Schaleneinlage, usw.)

Diese können Zeitgleich oder auch getrennt verschrieben/angefertigt werden.

Mehr Einlagen sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich: zb. Wachstum (Kind), Unfall/Traumata, neue Krankheiten/Deformitäten.

Weitere Einlagen müssen per Kostenvoranschlag manuell von Ihrer Krankenkasse geprüft werden.

Orth. Maßschuhe

Als Grundausstattung sind  2 Paar Straßenschuhe n. Maß + 1 Paar Hausschuhe n. Maß  vorgesehen. 

Meistens wird davon zuerst nur 1 Paar Straßenschuhe genehmigt und die Krankenkasse vergewissert sich telefonisch, nach einer Tragezeit von 4 Wochen beim Kunden, ob die Versorgung funktioniert. Erst danach werden dann ein weiterer Straßenschuh und Hausschuh genehmigt.

Haupt- und Folgeversorgung:   

1 Paar orth. Straßenschuhe n. Maß  (Darf alle 2 Jahre ersetzt werden)

- 1 Paar orth. Hausschuhe n. Maß (Alle 4 Jahre)

Weitere Versorgungsmöglichkeiten:   

 - 1 Paar orth. Sportschuhe n. Maß (Alle 4 Jahre)  

 - 1 Paar orth. Badeschuhe n. Maß (Alle 4 Jahre)  geschlossener, wassertauglicher Schuh für Reha-Maßnahmen

Mehr Maßschuhe sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich: zb. Wachstum (Kind), Unfall/Traumata, neue Krankheiten/Deformitäten.

Weitere Schuhe müssen per Kostenvoranschlag manuell von Ihrer Krankenkasse geprüft werden.

Spezialschuhe bei diabetischem Fußsyndrom + Bettungen

(Früher Diabetiker Schutzschuh genannt)

Als Grundausstattung sind  2 Paar diab. Spezialschuhe (Straße) + 1 Paar diab. Spezialschuh (Haus)  vorgesehen. 

Meistens wird davon zuerst nur 1 Paar Straßenschuhe genehmigt und die Krankenkasse vergewissert sich telefonisch, nach einer Tragezeit von 4 Wochen beim Kunden, ob die Versorgung funktioniert. Erst danach werden dann weitere Schuhe genehmigt.

Folgeversorgung:     

Straßenschuhe dürfen alle 2 Jahre ersetzt werden - Hausschuhe alle 4 Jahre.

Mit dieser Schuhversorgung geht in den meisten Fällen zwingend ein spezielle Einlagen-Versorgung einher.

Diese muss auf der Verordnung als: "Diabetes adaptierte Fußbettung" verschrieben sein. Ohne diese Einlage wird der Schuh nicht genehmigt, was auch durchaus sinnvoll ist, da der Schutzschuh über kein Fußbett verfügt und keine ausreichende Versorgung wäre.

Sollte diese Spezial Einlage vor dem Schuh verschlissen sein, kann dies zusätzlich genehmigt werden als: "Diabetes adaptierte Ersatzfußbettung (aus hygienischen Gründen)"

Weitere Information: Diabetes adaptierte Fußbettungen werden hin und wieder auch ohne Spezialschuhe verschrieben und benutzt. 

Die Krankenkassen nehmen von dieser Art Versorgung zunehmend  Abstand und lehnen dies weitgehend ab, da dies keine ganz umfassende und risikofreie Versorgung für den stark vom Diabetes geschwächten Fuß ist.

Schuhzurichtung

Bei erstmaliger Versorgung einer Zurichtung an Konfektionsschuhen werden zu Beginn einmalig 3 Paar übernommen.

Jedes weitere Kalender-Jahr werden dann 2 Paar Schuhzurichtungen gleichen Typs als Folgeversorgung vorgesehen.

Diese können Zeitgleich oder auch getrennt verschrieben/angefertigt werden.

Mehr Schuhzurichtungen sind nur in besonderen Ausnahmefällen möglich: zb. Wachstum (Kind), Unfall/Traumata, neue Krankheiten/Deformitäten.

Weitere Schuhzurichtungen müssen per Kostenvoranschlag manuell von Ihrer Krankenkasse geprüft werden.

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